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Otterstedter See: nachhaltige, zeitnahe Sanierung?

20. Oktober 2021 / 0 Kommentare

Am 15. Juni 2020 erhielt der Flecken Ottersberg vom Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) einen Förderbescheid in Höhe von 351.823 €. Gestellt worden war der Antrag bereits im September 2019, mit dem Ziel, finanzielle Mittel einzuwerben zur „Kontrolle der Blaualgenentwicklung im Otterstedter See“. Es sollten Sofortmaßnahmen durchgeführt und Strategien entwickelt werden, um den See dauerhaft als EG-Badegewässer zu sichern.

Langwieriger, mühsamer Prozess

In den vergangenen zwanzig Jahren fand immer wieder öffentliche Sitzungen statt, in denen man sich die Köpfe heißt redete über diverse Möglichkeiten der Seesanierung: Tiefenentschlammung oder -belüftung, Einsatz von „Effektiven Mikroorganismen“, Entfernung des Fischbestands und/oder der Ufervegetation. Und natürlich wurde auch heftig über „Bentophos“ gestritten, dem Mittel zur Reduzierung von in Wasser gelöstem Phosphor. Weniger Nahrung für die Algen soll zu weniger Wachstum führen, was wiederum die Blüte und somit die Belastung durch Cyanobakteria eindämmt. Jedenfalls in der Theorie.

Quellen des Phosphoreintrags finden

Bereits 2019 machte der Fachdienst Wasser, Abfall und Naturschutz im Landkreis Verden deutlich, dass er den radikalen Rückschnitt der Ufervegetation nicht für zielführend hielt. Auch für andere Maßnahmen würden keine Genehmigungen erteilt werden, solange nicht die Quellen des Phosphoreintrags gefunden und abgestellt würden.

Genehmigungsfähig sah der Landkreis allein eine letztmalige Einbringung von „Bentophos“, sofern sich die Verwaltung in Abstimmung mit dem Gemeinderat darauf einigen könnte. Dies sei lediglich als Sofortmaßnahme zu sehen, die bis Ende Februar geschlossen sein müsste. Im Anschluss daran gelte es, wissenschaftliche Erkenntnisse zu sammeln, um die Wasserqualität nachhaltig und dauerhaft zu verbessern.

Bentophos: keine Erfolgsgeschichte

Da im Februar noch kein Förderbescheid vorlag, ließ sich die Gemeinde die Einbringung von 8 Tonnen Bentophos vorab genehmigen. Dann aber spielte das Wetter nicht mit und so wurde der Phosphatbinder – bei Wind und Wellengang – in buchstäblich letzter Minuten, nämlich am 28. Februar, eingebracht. In direktem Zusammenhang mit der „Durchführung der Bentophos-Applikation“ stand laut Förderantrag die „Überwachung der Maßnahme, Messungen und Baubegleitung“ sowie die „Prüfung und Umsetzung weiterer Sofortmaßnahmen“. Sinnvoll wäre gewesen, den Antrag auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn auch für diesebeiden Arbeitsschritte zu stellen. Lediglich den Gegenwert einer Summe im mittleren fünfstelligen Eurobereich im See zu versenken und auf das Beste hoffen, scheint mir … nun, sagen wir: von großem Optimismus begleitet.

Bereits im Juni 2020 wurde deutlich, dass die Maßnahme nicht gewirkt hatte. Schon wieder waren große Algenansammlungen zu sehen, eine Erklärung dafür gab es nicht, es wurden keine weiteren Untersuchungen durchgeführt und soweit mir bekannt ist, auch nicht beim Landkreis nachgefragt, ob er dies genehmigen würde. Im Jahr 2021 kam es, wie es kommen musste: Die Algen blühten und der Landkreis sprach ein Badeverbot aus. Doch von der Verwaltung waren in Bezug auf die Seesanierung lediglich vage Versicherungen zu hören. Ja, man sei mit der Planung etwas in Verzug, aber auf einem guten Weg.

Vorausschauende Planung?

Das NLWKN hatte der Gemeindeverwaltung im Juni 2020 empfohlen, einen externen Projektsteuerer mit der Umsetzung der Fördermaßnahme zu beauftragen. Er sollte sich zeitnah darum kümmern, dass die im Antrag vorgesehenen 36 Arbeitsschritte zur Gewässeruntersuchung, der Auswertung der Daten, der Ausarbeitung einer langfristigen Strategie und der Öffentlichkeitsarbeit tatsächlich auch in Angriff genommen wurden. Der Förderantrag hatte dafür den Zeitraum von Januar 2020 bis Dezember 2022 vorgesehen. Nachdem der Förderbescheid erst im Juni 2020 einging, war ein halbes Jahr verloren, und man hätte annehmen können, dass die Verwaltung nun alles in Bewegung setzen würde, um diese sechs Monate aufzuholen. Denn eine Fördersumme von 351.823 € bewilligt zu bekommen, ist keine Kleinigkeit. Aber es geschah: nichts.

Die Algen blühten, die Politik erkundigte sich hin und wieder – allzu zaghaft! – wie weit die Verwaltung denn nun mit der Ausschreibung für den Projektsteuerer sei, der Landkreis sprach ein weiteres Badeverbot aus. Und nun ist klar, dass die Auftragsvergabe an die Firma, die sich um die Projektsteuerung kümmern wird, erst im September 2021 erfolgte, also 15 Monate nach Eingang des Förderbescheids.

Keine Meisterleistung

Auf der Sitzung des Ortsrats – der letzten in alter Besetzung – hat die Verwaltung zugegeben, dass man mittlerweile 18 Monate hinter der ursprünglichen Planung zurückliege. Ich persönlich bin zu dem Ergebnis gekommen, dass es mindestens 24 Monate sind, denn „Arbeitspaket 2“, die Grundlagenerfassung kann nun nicht wie geplant ab Januar 2020 durchgeführt werden, sondern erst ab Januar 2022. Und vorher wird der Projektsteuerer noch eine belastbare neue Planung erstellen müssen. Ob wir dazu bis Ende Dezember noch etwas vorgelegt bekommen werden? Um es mit Cicero zu sagen: Solange ich atme, hoffe ich.

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